Begutachtungen im Verfahren bei den Sozialversicherungsträgern unterliegen verpflichtenden Qualitätsstandards. Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionelles Pflegepersonal sollen neben ihren Pflichten auch über ihre Rechte und Stellung im Verfahren Bescheid wissen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.