Sondennahrung - außergewöhnliche Belastung? VwGH: Aufwendungen für Sondennahrung können nur dann neben dem Pflegegeld als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn sie nachweislich zur Heilung oder Linderung einer Krankheit notwendig sind, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Behinderung steht.
Ro 2021/13/0025

