Die letzte Einschränkung ist (fast) gefallen. Seit 4. 7. 2023 können Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege in der Pflegegeldeinstufung von Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr in gleicher Weise, im selben Umfang eingesetzt werden wie ärztliche Sachverständige. Lediglich die Ersteinstufung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist weiter einem ärztlichen Gutachten vorbehalten.

