COVID-19-Zweckzuschussgesetz. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte den Fall einer Arbeitnehmerin (AN) in einem steiermärkischen Pflegeheim zu beurteilen, welche zwar über neun Monate im Jahr 2021, nicht aber am maßgeblichen Stichtag für die Auszahlung des COVID-19-Bonus beschäftigt war. Diese Bonuszahlungen stammen aus dem COVID-19-Zweckzuschussgesetz. Dabei leistet der Bund Zahlungen an die Länder, die diese aufgrund von Richtlinien (RL) an die Einrichtungen verteilen. Diese nehmen dann die Auszahlung dieser freiwilligen Leistung vor.

