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Behinderung

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtRechtsprechungJudikaturGregor ErlerÖZPR 2023/65ÖZPR 2023, 104 Heft 4 v. 20.9.2023

Behinderung. Ausgehend vom Kündigungszeitpunkt war ex ante gesehen nicht davon auszugehen, dass es sich bei der Schulterproblematik der Arbeitnehmerin unter Bedachtnahme auf die notwendige Operation und die erforderlichen Nachbehandlungen um eine Behinderung im Sinne des § 3 BEinstG handelt.

9 Ob A 36/23v

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