Im Rahmen der GuKG-Novelle 2016 wurde das Auslaufen der Sekundarausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege mit 31. 12. 2023 festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt laufende Ausbildungen können noch nach der bisherigen Rechtslage fortgesetzt und abgeschlossen werden (§ 117 Abs 27 GuKG). Damit werden auch die verkürzten Ausbildungen von PA und PFA zu DGKP gemäß § 44 GuKG auslaufen.

