Am 1. 7. 2023 tritt die Novelle des Unterbringungsgesetzes (UbG) (FN ) in Kraft. Das Behandlungsrecht wird novelliert und im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention an die Regelungen des ABGB angepasst. Vieles ist neu: Wer entscheidet über eine Behandlung? Wann ist das Gericht zuständig? Kann eine Behandlung auf einer somatischen Station durchgeführt werden? Diese und weitere Fragen werden rechtlich diskutiert und praxisnah beantwortet. Ein Entscheidungsbaum wird zur Verfügung gestellt, an dem abgelesen werden kann, wer zur Entscheidung über eine Behandlung berufen ist.

