Am 1. 7. 2023 tritt nun endlich die lang erwartete Novelle des Unterbringungsgesetzes in Kraft. Das Behandlungsrecht wird novelliert und im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention an die Bestimmungen des ABGB angepasst.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

