Vor etwas mehr als einem Jahr deckte die Volksanwaltschaft katastrophale Zustände in einem Salzburger Pflegeheim auf. Anlässlich eines Kommissionsbesuchs wurden gravierende Pflegemängel festgestellt, die als Gefahr für die physische und psychische Unversehrtheit und für die Versorgung der Bewohner:innen eingestuft wurden. Eine Bewohnerin, die in einem besonders besorgniserregenden Zustand vorgefunden wurde, verstarb kurz nach dem Transfer ins Krankenhaus; (FN ) die massive Kritik an der Heimaufsicht des Landes führte bekanntlich zum Rücktritt des zuständigen Soziallandesrats. Im Gefolge des Skandals rückten somit nicht nur Fragen nach den Ursachen für derartige Qualitätsmängel, sondern auch nach der Reichweite und der Effektivität der staatlichen Aufsicht über private Pflegeheime in den Fokus. Im folgenden Beitrag werden die einschlägigen Landesregelungen zur Heimaufsicht einer vergleichenden Analyse unterzogen.

