Pensionen und Werte in der Sozialversicherung werden jährlich angepasst, seit 2020 erfreulicherweise auch das Pflegegeld. Aufgrund der außerordentlich hohen Inflationsrate im Jahr 2023 kommt diesen Anpassungen ab 1. 1. 2024 besondere Bedeutung zu. Insbesondere im Pensionsrecht erfolgten neben der reinen Wertanpassung auch weitere begleitende Maßnahmen, um außergewöhnliche Nachteile für Personen, die 2023 in Pension gegangen sind, zu vermeiden bzw abzufedern.

