Mit einer Bundespflegegeldgesetznovelle wurde ein Angehörigenbonus von jährlich Euro 1.500,- bei häuslicher Pflege durch bestimmte Pflegepersonen eingeführt. Diese Leistung gebührt aber bundesweit erst ab der Pflegegeldstufe 4. Da damit nicht alle Interessen berücksichtigt wurden, hat sich das Bundesland Niederösterreich bemüht, ein zusätzliches Äquivalent bei den Pflegegeldstufen 1 - 3 zu schaffen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

