Schadenersatz wegen Fehlens einer ordnungsgemäßen Pflegeplanung. OGH: Hätte das die mobile Pflege anbietende Unternehmen eine ordnungsgemäße Pflegeplanung (in Form auch eines "Trockentrainings") erstellt, wäre erkennbar gewesen, dass die räumlichen Verhältnisse der Dusche ohne Handgriff auf der linken Seite unter Berücksichtigung der körperlichen Einschränkungen der betroffenen Person ein gefahrloses Duschen trotz Unterstützung durch eine Heimhilfe nicht erlaubt hätten.

