Abfertigung. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte den Fall einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin zu beurteilen, die wegen zahlreicher Minderleistungen gekündigt wurde. Bei einem Verschulden an der Kündigung gibt es im Vertragsbedienstetenrecht keinen Abfertigungsanspruch. Daher hatte der OGH ein solches Verschulden in einem komplexen Sachverhalt zu beurteilen.
8 Ob A 62/21g

