Betreuungsinstitutionen haben Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber den aufgenommenen Personen. Sie haben aber keine Aufsichtspflicht im rechtlichen Sinne, wie sie etwa bei Kindern besteht.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Betreuungsinstitutionen haben Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber den aufgenommenen Personen. Sie haben aber keine Aufsichtspflicht im rechtlichen Sinne, wie sie etwa bei Kindern besteht.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
