Verjährung von Schadenersatz. OGH: Haben gleich mehrere Ärzte dem Patienten bestätigt, dass eine Entzündung und die daraus entstandenen negativen Folgen auf eine Vernachlässigung des Venflons im Krankenhaus zurückzuführen seien, bestehen ausreichend gesicherte Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler, weshalb die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen beginnt.
5 Ob 21/22g

