Auf welche Art und Weise personenbezogene Daten übermittelt werden, ist eine Frage der Datensicherheit nach Art 32 DSGVO. Ob es sich dabei um digitale Daten oder Daten in Papierform handelt, ist nicht von Belang. Dienstgebern wird empfohlen, die wesentlichen Aspekte von Datenübermittlungen im Arbeitsalltag verbindlich, etwa in Form von "Transportrichtlinien", vorzugeben.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

