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Dürfen Erben in den Erwachsenenschutzakt Einsicht nehmen?

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtFragen aus der PraxisAufsatzMichaela SchweighoferÖZPR 2021/90ÖZPR 2021, 154 Heft 5 v. 8.11.2021

Immer wieder wird von (potentiellen) Erben die Frage gestellt, ob sie in gesundheitsbezogene Unterlagen aus dem Erwachsenenschutzakt Einsicht nehmen können, um die Geschäftsfähigkeit des Verstorbenen (vor allem im Zusammenhang mit Testamentserrichtungen) beurteilen zu können.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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