Die 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung gibt derzeit den rechtlichen Rahmen für verpflichtende und zulässige Präventionsmaßnahmen im arbeitsrechtlichen Kontext vor. In der Praxis stellt sich aber immer wieder die Frage, inwieweit der/die ArbeitgeberIn einseitig strengere Maßnahmen anordnen darf und in welchen Fällen die Belegschaftsvertretungen bzw die einzelnen ArbeitnehmerInnen zustimmen müssen. Dieser Beitrag gibt nun einen Überblick über die arbeitsrechtliche Einordnung von Präventionsmaßnahmen und deren Zulässigkeit.

