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Muss der Erwachsenenvertreter Rechnung legen?

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtFragen aus der PraxisAufsatzMichaela SchweighoferÖZPR 2021/110ÖZPR 2021, 186 Heft 6 v. 20.12.2021

Zählt die Vermögensverwaltung zum Aufgabenkreis des Erwachsenenvertreters, ist er gegenüber dem Gericht zur Rechnungslegung verpflichtet.

Gemäß § 136 Abs 1 AußStrG, hat die Abrechnung zuerst das Vermögen der vertretenen Person, wie es am Anfang des Rechnungszeitraums vorhanden war,

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