Seit über 25 Jahren wird im Rahmen der Pflegegeldeinstufung für die Unterstützung beim Baden oder Duschen ein Zeitwert von vier Stunden/Monat berücksichtigt, basierend auf einer zweimaligen Vornahme pro Woche. Das Sozialministerium vertritt nunmehr die Auffassung, im Sinne eines zeitgemäßen Hygienestandards sei hinkünftig ausgehend von einer täglichen Ganzkörperreinigung ein Zeitwert von zehn Stunden/Monat zu berücksichtigen.

