Pflegegeldbezieher, die bedingt durch Reisebeschränkungen bzw die Einstellung des Flugverkehrs von einem kürzer geplanten Auslandsaufenthalt nicht zurückkehren konnten, sehen sich mit der Einstellung des Pflegegeldbezugs sowie mit Rückforderungsansprüchen konfrontiert. Der folgende Beitrag beleuchtet die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens näher.

