Homeoffice, also die Erbringung von Arbeitsleistung zu Hause beim Arbeitnehmer, kann nicht einseitig vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer durchgesetzt werden. Es bedarf vielmehr einer Vereinbarung.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Homeoffice, also die Erbringung von Arbeitsleistung zu Hause beim Arbeitnehmer, kann nicht einseitig vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer durchgesetzt werden. Es bedarf vielmehr einer Vereinbarung.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
