Für unterhaltspflichtige Angehörige pflegebedürftiger Personen sieht das Einkommensteuerrecht gewisse Steuerbegünstigungen vor. Dabei ist von wesentlicher Bedeutung, unter welchen Voraussetzungen ein pflegebedürftiger Elternteil von seinem Kind Unterhalt verlangen kann. Anschließend erfolgt die Darstellung des Rahmens für die Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG).

