Pflege des Lebensgefährten. OGH: Wer Pflegeleistungen in der letztlich enttäuschten Erwartung eines weitergehenden Erfolgs - wie dem Aufrechtbleiben der Lebensgemeinschaft - erbracht hat, kann eine bereicherungsrechtliche Abgeltung wegen Zweckverfehlung verlangen, sofern die gepflegte Person die Erwartung erkennen konnte und die Leistungen entgegennahm.
5 Ob 86/19m

