Die COVID-19-Situation in Österreich hat nicht zuletzt Krankenanstalten massiv gefordert. Ungewisse potentielle Risikoverwirklichungen, basierend auf vagen und sich stets verändernden Wahrscheinlichkeitsprognosen, verlangten von vielen Krankenanstalten, dass sich diese auch auf personelle Worst-Case-Szenarien vorbereiten mussten. Aufgrund der befürchteten personellen Ressourcenknappheit wurden daher Überlegungen angestellt, die Auszubildenden der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe vermehrt unterstützend in den Krankenanstalten einzusetzen. Neben berufsrechtlichen Aspekten drängte sich eine spezielle Rechtsfrage auf, welche auch abseits der COVID-19-Situation an Bedeutung erlangt, nämlich jene der korrekten arbeitszeitrechtlichen Grundlage für diese Personengruppe.

