Folgekosten einer Behinderung. VwGH: Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit der Kosten einer Heilbehandlung als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt ist, dass diese in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Behinderung stehen.
Ro 2016/13/0010
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

