Patientendatenspeicherung. VwGH: Die Verpflichtung zur Führung und Aufbewahrung von Krankengeschichten nach § 15 Tir KAG rechtfertigt die Speicherung von (sensiblen) Patientendaten.
Ra 2017/04/0145
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

