Die Pflege zu Hause durch einen nahen Angehörigen ist durch die gesetzlichen Möglichkeiten der Selbst- und Weiterversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte hat diese Regelungen weiter ausgestaltet, wobei die jüngsten Entscheidungen hier angeführt werden.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

