In der täglichen Praxis in der Langzeitpflege entstehen betreffend Ernährungsmanagement von Klienten wiederholt Fragen der Kompetenzabgrenzung zwischen Diätologie einerseits sowie Gesundheits- und Krankenpflege andererseits. Oftmals nehmen Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe dabei faktisch Aufgaben wahr, zu denen sie berufsrechtlich nicht berechtigt sind. Der folgende Beitrag unternimmt unter Berücksichtigung von Verwaltungspraxis und Judikatur eine Klarstellung.

