Am 2. 7. 2019 hat der Nationalrat aufgrund eines Initiativantrags (905/A 26. GP ) mit großer Mehrheit Änderungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und Bauern-Sozialversicherungsrecht (BSVG) beschlossen, die das Ausgleichszulagenrecht betreffen. Diese Änderungen wurden medial und politisch (vgl sogar die Parlamentswebsite: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00905/index.shtml [Stand 22. 7. 2019]) als "höhere Mindestpensionen für Langzeitversicherte" propagiert. Diese Bezeichnung ist nicht nur rechtlich unpräzise, sondern irreführend. Sie verdeckt auch die Probleme, die mit dieser Regelung verbunden sind.

