Mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (ErwSchG) wird auch das Ende der automatischen Einschränkung im Rahmen rechtsgeschäftlicher Handlungen umgesetzt. Für das erste Jahr wurde mit einer Übergangsbestimmung noch ein Genehmigungsvorbehalt gesetzlich festgelegt. Mit dem Ende dieser Übergangsphase wird die Intention des ErwSchG deutlicher sichtbar.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

