Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) - gewiss ein Meilenstein der österreichischen Justizpolitik - feiert seinen "1. Geburtstag"! Es ist am 1. 7. 2018 in Kraft getreten. Eine der bedeutendsten Neuerungen dieser großen Reform besteht darin, dass die automatische konstitutive Beschränkung der Handlungsfähigkeit volljähriger Personen infolge Bestellung eines Sachwalters (nunmehr Erwachsenenvertreters) beseitigt wurde.

