Ab 1. 1. 2020 wird das Pflegegeld hinkünftig jährlich um den Pensionsanpassungsfaktor erhöht. Am bereits eingetretenen Wertverlust von rund 38 % ändert dies jedoch nichts.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Ab 1. 1. 2020 wird das Pflegegeld hinkünftig jährlich um den Pensionsanpassungsfaktor erhöht. Am bereits eingetretenen Wertverlust von rund 38 % ändert dies jedoch nichts.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
