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Pflegegeld - Jährliche Wertanpassung ab 2020 ändert nichts am bereits eingetretenen Wertverlust

Pflegegeld & SozialrechtAufsatzMartin GreifenederÖZPR 2019/64ÖZPR 2019, 114 Heft 4 v. 6.8.2019

Ab 1. 1. 2020 wird das Pflegegeld hinkünftig jährlich um den Pensionsanpassungsfaktor erhöht. Am bereits eingetretenen Wertverlust von rund 38 % ändert dies jedoch nichts.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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