Auch wenn die Pflege nicht unmittelbar davon betroffen ist, so sind die Anfang Juli 2019 beschlossenen zwei Gesetze für die Beschäftigten in der Pflege nicht unwichtig. Das eine Gesetz betrifft die Anrechnung von kinderbedingten Karenzzeiten bis zum zweiten Geburtstag jedes Kindes für dienstzeitabhängige Ansprüche.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

