Berufsangehörige, die am 1. 7. 2018 bereits zur Ausübung eines von der Registrierung betroffenen Berufs berechtigt waren, haben noch bis 30. 6. 2019 Zeit, sich bei der für sie zuständigen Registrierungsbehörde zu registrieren.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

