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Muss ein übergeleiteter gerichtlicher Erwachsenenvertreter einer psychisch kranken Person in der "Übergangsphase" (1. 7. 2018 - 1. 1. 2024) deren Pflichten als Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeugs weiterhin erfüllen?

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtFragen aus der PraxisAufsatzHans Peter ZierlÖZPR 2019/34ÖZPR 2019, 57 - 58 Heft 2 v. 2.4.2019

Die Wahrnehmung der kraftfahrrechtlichen Pflichten eines psychisch kranken Zulassungsbesitzers durch seinen gesetzlichen Vertreter hat schon während der Geltung des Sachwalterrechts erhebliche Probleme hervorgerufen.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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