Ist die an einer völlig hilflosen Bewohnerin vorgenommene freiheitsbeschränkende Maßnahme durch Schließen des Seitengitters an der "Bewegungsfläche" des Pflegebettes gemäß HeimAufG zulässig? Mit dieser schwierigen Frage hatten sich drei Gerichtsinstanzen zu befassen. Bei der betroffenen Bewohnerin einer Einrichtung für Behindertenhilfe handelt es sich um eine pflegebedürftige, blinde Person, die einen ausgeprägten psycho-mental-motorischen Entwicklungsrückstand aufweist und unfähig zur verbalen Kommunikation ist.

