Agenturen, die selbständige PersonenbetreuerInnen (SPB) an betreuungsbedürftige Personen vermitteln, schließen regelmäßig mit der SPB und mit der betreuungsbedürftigen Person einen unbefristeten Vertrag und beziehen während der Vertragsdauer laufend Entgelt. In Vertragsklauseln untersagen sie sehr häufig der SPB und/oder der betreuungsbedürftigen Person - nach der Kündigung der Verträge mit der Agentur -, das Betreuungsverhältnis ohne Einbindung der Agentur fortzusetzen. Der folgende Beitrag legt dar, wieso solche Klauseln unwirksam sind. (FN )

