Die mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) vorgenommene Neuordnung der Vertreterbestellungen hat für viele damit befasste Institutionen und Personen massive Veränderungen gewohnter und tradierter Handlungsabläufe mit sich gebracht. Es ist davon auszugehen, dass es einige Zeit dauern wird, bis die Neuregelungen für die Beteiligten zur alltäglich gelebten Praxis gehören werden. Bis dahin gilt es gerade für die Experten und (Rechts-)Berater, auf allen Seiten der Aufklärung und Information über die neuen Regelungen und Abläufe besonderes Augenmerk zu widmen. Dieser Beitrag soll gerade auch diesem Gedanken Rechnung tragen.

