Mit Wirkung vom 1. 1. 2014 wurden in Österreich die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten der Vereinbarung einer Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sowie ein Rechtsanspruch auf ein Pflegekarenzgeld eingeführt.Zur Beurteilung der Wirkung der arbeitsrechtlichen Maßnahmen wurde die Österreichische Gesellschaft für Marketing GmbH (OGM) vom Sozialministerium mit der Erstellung einer Studie beauftragt, deren Ergebnisse nunmehr vorliegen.

