Sinkt die Arbeitsfähigkeit einer unselbständig erwerbstätigen Person in einem solchen Ausmaß herab, dass eine Verweisbarkeit nicht mehr gegeben ist, so kann bereits vor Erreichen des Regelpensionsalters ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bestehen. Welche Leistungen dies sein können und welche Voraussetzungen der Gesetzgeber für die Gewährung dieser vorsieht, soll im nachfolgenden Beitrag beleuchtet werden. Besonderes Augenmerk wird in den Ausführungen auf jenen Personenkreis gelegt, der in Pflegeberufen tätig ist.

