Vordienstzeitenanrechnungen in Kollektivverträgen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10. 10. 2019 in der Rs C-703/17, Krah, in der begrenzten Anrechnung der in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegten einschlägigen Vordienstzeiten eine Beschränkung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer gesehen. Dies hat vermutlich große Auswirkungen auf die Vordienstzeitenbestimmungen in Kollektivverträgen.
C-703/17Krah

