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Umkleidezeit ist Arbeitszeit!

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtIntroAufsatzMeinhild Hausreither, Christian Gepart, Klaus MayrÖZPR 2018/81ÖZPR 2018, 131 Heft 5 v. 10.10.2018

In der Pflege ist die Verpflichtung zum Tragen einer Berufskleidung aus hygienischen Gründen schon seit Ewigkeiten gegeben. Fast ebenso lange war die Zeit des Umziehens von der Privat- zur Berufskleidung kein Thema.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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