Im österreichischen System der Langzeitpflege stellt das Pflegegeld, das grundsätzlich an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird und seit seiner Einführung mit 1. 7. 1993 unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit und für alle Gruppen von behinderten und pflegebedürftigen Menschen nach bundeseinheitlichen Grundsätzen bemessen wird, die wichtigste Leistung des Bundes im Bereich der Langzeitpflege dar. Das Pflegegeld leistet einen essentiellen Beitrag, damit Betroffene möglichst lange selbstbestimmt leben können. Seit der Neuordnung der Pflegevorsorge gemäß einer Art 15a B-VG-Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen (BGBl 1993/866) wurde das System der Langzeitpflege durch eine beachtliche Zahl von Maßnahmen zur Stärkung der Position der pflegebedürftigen Menschen und deren An- und Zugehöriger stetig weiterentwickelt.

