Notstandshilfe für einen pflegenden Angehörigen. VwGH: Die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt als Voraussetzung des Anspruchs auf Notstandshilfe hängt bei einem pflegenden Angehörigen davon ab, zu welchen Tageszeiten er konkret in Anspruch genommen wird und ob zu den verbleibenden Zeiten noch Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt im Ausmaß von zumindest 20 Stunden pro Woche angeboten werden.
Ra 2017/08/0078

