Begriff Freiheitsbeschränkung gemäß HeimAufG. Der Oberste Gerichtshof (OGH) befasste sich in seiner Entscheidung vom 5. 7. 2017, 7 Ob 112/17x, mit einem interessanten, wohl nicht alltäglichen Fall in der Praxis. Es geht dabei um die Frage, ob das Hindern am Verlassen des Bettes mittels einer - teilweise selbst vorzunehmenden und zu lösenden - Vierpunkt-Fixierung eine Freiheitsbeschränkung im Sinn des § 3 Abs 1 HeimAufG darstellt.
7 Ob 112/17x

