Mit 1. 7. 2018 wird das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz das in die Jahre gekommene Sachwalterrecht ablösen. Der Gesetzgeber greift darin viele Kritikpunkte auf, schafft neue Lösungen und verdeutlicht bestehende Intentionen. Damit wird die Sicht auf wichtige Elemente des bestehenden Sachwalterrechts wieder frei, die für Veränderungen bestehender Sachwalterschaften genutzt werden könnten.

