Seit 1. 7. 2018 gibt es das Gesundheitsberuferegister für Berufsangehörige nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) sowie nach dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz). Die Einführung des Gesundheitsberuferegisters hat auch Auswirkungen auf die freiberufliche Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Berufsgruppen nach dem MTD-Gesetz sowie für die Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen (DGKP).

