Ab 25. 5. 2018 gilt die neue Rechtslage im Datenschutz. Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) wird massive Auswirkungen auf die Heim- und Pflegepraxis und den gesamten Gesundheits- und Sozialbereich haben. Im ersten Teil dieses Beitrags wurde ein Überblick über die neue Rechtslage verschafft. (FN ) Im zweiten Teil werden nunmehr die wichtigsten Pflichten und Aufgaben beschrieben, die künftig von jeder Einrichtung zu beachten sind. Im dritten Teil werden die Rechte der Betroffenen beleuchtet.

