Ein wichtiges sozialpolitisches Thema ist die Unterbringung bedürftiger Personen in Alten- und Pflegeheimen, die eine besonders kostenintensive Form der Pflege und Betreuung darstellt. Auf Bundesebene wurde jüngst die seit Jahren kontrovers diskutierte Schieflage im Kostenersatzrecht bei Heimunterbringung aufgegriffen und eine "Abschaffung des Pflegeregresses" beschlossen: Ab 1. 1. 2018 soll es den Ländern durch Einfügung zweier Verfassungsbestimmungen (FN ) in das ASVG untersagt werden, Ersatzansprüche gegenüber Bewohnern von Pflegeheimen bzw deren Angehörigen geltend zu machen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Schieflage im Kostenersatzrecht bei Heimunterbringung genauer und zeigt im Hinblick auf die in den letzten Wochen entbrannte Diskussion auf, wie unterschiedlich die einzelnen Bundesländer durch diese Neuregelung betroffen sein werden.

